Alle fest verlegten Leitungen müssen durch ihre Lage oder eine Verkleidung vor Beschädigung geschützt sein. Als ausreichender Schutz vor mechanischer Beschädigung gilt:
1. Verlegung in oder unter Putz
2. Verlegung in Rohren oder Installationkanälen
3. der Mantel von Mantelleitungen und Kabeln
Leitungen auf Wänden sollen stets senkrecht und waagrecht verlegt werden, damit auch bei Unterputzverlegung ein Anhalt über ihren Verlauuf gegeben ist. An un in Decken sowie Fußböden dürfen Leitungen auf dem kürzesten Weg verlegt werden.
Aderleitungen :
müssen stets in Installationsrohr oder Installationskanälen geführt werden.
Mantelleitungen:
Dafür sind je nach Raumart folgende Verlegearten zulässig:
– unter Putz
– in Putz
– auf Putz
– über Putz
– in Rohr oder Installationkanälen
– in Rohr mit offenen Bögen
Im Handbereich ist der Mantel der Leitung nicht immer ein ausreichender Schutz vor mechanischer Beschädigung.
Stegleitungen:
dürfen nur in trockenen Innenräumen in oder unter Putz auf mindestens brandhemmender Unterlage verlegt werden.
Sie müssen auf ihrer ganzen Länge straff am Mauerwerk durch Gipspflaster, Kleben, Schellen aus Isolierstoff befestigt werden und müssen überall von Putz bedeckt sein. Zwischen parallel geführten Stegleitungen ist ein Abstand von mindestens 2 cm einzuhalten, damit der Verputz genügend Halt findet.
Stegleitungen dürfen nicht verwendet werden:
1. in Holzhäusern, auch wenn die Innenwände mit Putz bedeckt sind.
2. in landwirtschaftlich genutzten Räumen und in Gebäudeteilen, die von diesen nicht durch Brandmauern getrennt sind.
3. in Lagerräumen und Werkstätten von Waren- und Geschäftshäusern, in Verkaufsräumen und Schaufenstern
4. in Hohlräumen von Holzbalkendecken
5. in feuchten und nassen Räumen
6. in explosions- und brandgefährdeten Betriebsstätten
7. in medizinisch genutzten Räumen
Zusammenfassen der Leiter von Stromkreisen:
1. Alle Leiter von Stromkreisen sollen in der gleichen Umhüllung geführt werden.
2. In einem Elektro-Installationsrohr, sind mehrere Stromkreise zulässig, wenn alle Leiter für die höchste vorhandene Nennspannung isoliert sind und ausreichend Platz ist.
3. Ein gemeinsamer N- oder PEN-Leiter für mehrere Stromkreise ist nicht zulässig.
4. Die sichere Trennung von Stromkreisen für Schutzkleinspannung oder Funktionskleinspannung muss sicher von anderen Stromkreisen getrennt werden.