Selektivität

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bedeutet, dass im Fehlerfall nur jenes Überstromschutzeinrichtung abschaltet, das sich unmittelbar vor der Fehlerstelle befindet und alle anderen betriebsbereit bleiben.

Zwei in Reihe geschaltete Überstromschutzeinrichtungen sind dann selektiv, wenn sich ihre Auslösekennlinie unter Berücksichtigung der möglichen Fertigungsstreuungen nicht kreuzen. 

Die Auslösekennlinien sind nur im Überstrombereich genau bekannt, im Bereich üblicher hoher Kurzschlussströme kommt es auf die Durchlassenergie, Selektivitätsklasse und die Höhe des Kurzschlussstromes an, ob zwei Überstromschutzorgane selektiv sind.

1. Schmelzsicherungen gleicher Betriebsklassen sind bei einem Bemessungsstromverhältnis von 1:1,6 immer selektiv

2. Leitungsschalter B,C,D sind bei einem Bemessungsstromverhältnis von 1:1,6 nur im Überstrombereich selektiv

3. Leitungsschutzschalter sind bei Kurzschluss nicht selektiv